Der Arbeitnehmer im professionellen E-Sport

Arbeitsrecht Arbeitnehmer Esport

Das Phänomen E-Sport ist schon seit längerem in der Mitte der Gesellschaft angekommen. E-Sports ist längst kein ausschließlich privater Zeitvertreib, sondern ein ständig wachsender Wirtschaftszweig. Diejenigen, die E-Sports betreiben (E-Sportler), können mittlerweile ihren Lebensunterhalt damit bestreiten. Zum Schutz dieser Personengruppe ist es daher unerlässlich die Frage aufzuwerfen, ob E-Sportlern ein Arbeitnehmerstatus zugesprochen werden kann. Bisher stellt die Digitalisierung der Arbeitswelt ein viel diskutiertes Thema im Arbeitsrecht dar, jedoch ist der Aspekt des digitalen Sports wenig beleuchtet worden.

Arbeitnehmer oder Freelancer?

Arbeitnehmer

Gemäß § 611a Absatz 1 Satz 1 BGB ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verrichtet. Diese ist insbesondere durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers geprägt und betrifft in der Regel Inhalt, Art, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit, § 106 Gewerbeordnung. Ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich einzig nach den tatsächlichen Verhältnissen und nicht etwa nach der Vertragsbezeichnung und seiner Ausgestaltung.

Arbeitgeber ist derjenige, der mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat, so dass er kraft Arbeitsvertrags die Arbeitsleistung verlangen kann und zur Zahlung der Vergütung verpflichtet ist. Im Bereich des Esports ist es in der Regel das Team selbst, welches sich zuvor in einer Rechtsform (z.B. GmbH, e.V.) zusammen findet und sodann als Rechtsträger im geschäftlichen Verkehr auftretten und selbstständig Verträge schließen kann. In diesem Fall werden Rechte und Pflichten des Spielers gegenüber dem Team festgelegt.

Freelancer

Demgegenüber stehen die sog. Freelancer, die nach dem Arbeitsrecht selbstständige Arbeitskräfte darstellen. Als freie Mitarbeiten führen sie selbstständig und persönlich freie Aufträge in Rahmen von Dienst – oder Werkverträge aus. Sie sind dabei weder weisungsgebunden, in eine betriebliche Organisation eingegliedert noch in persönlicher Abhängigkeit tätig. Auch hier sind es in der Regel die Teams selbst, die im Rechtsverkehr als Auftraggeber tätig werden. 

Differenzierung

Arbeitnehmer

Freelancer

Weisungsgebundenheit

Festgelegtes Tätigkeitsprofil (z. B. auf ein bestimmtes Spiel)

Feste Trainingszeiten und Spielpläne (Teilnahme an bestimmten Ligen oder Turnieren)

Fester Trainingsort (Gaming-Haus oder virtuell)

Klare Strukturen

Weisungsgebundenheit des Spielers

Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber (Clans, Vereine etc.)

Freie Bestimmung über Tätigkeitsprofil, Art und Weise, Zeit und Ort

Mehrere Auftraggeber möglich

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann er seinen Auftrag an Dritte delegieren

Eingliederung in betriebliche Organisation

Professionelles Management

Bereitstellen von Ressourcen (Material, Trainingsräume, Trainer, Betreuern etc.)

Keine betriebliche Eingliederung in die Organisation

Eigenständiges Management

Persönliche Abhängigkeit

Wirtschaftliche Abhängigkeit durch feste Gehaltszahlungen und keine Möglichkeit, für andere tätig zu werden

Soziale Schutzbedürftigkeit (gesetzliche Krankenversicherung und Sozialschutz bei Krankheitsfällen oder Ausfällen)

Keine auf Dauer angelegte Tätigkeit, aus welcher eine wirtschaftliche Abhängigkeit erwachsen kann, somit persönlich unabhängig

Eigenständige Versicherung (Krankenversicherung, Sozialversicherung) sowie Steuerpflichtigkeit

Sonstiges

Arbeitnehmerschutz durch

  • Kündigungsschutz
  • Mindestlohn
  • Urlaubsanspruch
  • Vorkehrungen für Gesundheitsschutz

Zusätzlich

  • Vermarktung von Persönlichkeitsrechten
  • Social-Media
  • Sponsoring
  • Ausstiegsmodalitäten
  • Sperr- oder Konkurrenzklauseln
  • Ablösesummen
  • Vertragsstrafen

Kein Arbeitnehmerschutz

Andere vertragliche Regelungen möglich, sofern keine Arbeitnehmereigenschaft begründet wird

Fazit: Arbeitnehmerstellung ist vorteilhafter für Esportler

Die oben gezeigte Darstellung zeigt, dass eine Arbeitnehmerstellung für den professionellen Arbeitnehmer wesentlich vorteilhafter ist. Der Freelancer ist im Gegensatz zum Arbeitnehmer jedoch eine recht häufig vorkommende Form, da sie sich dadurch auszeichnet, dass dem Auftraggeber mehr Flexibilität zukommt, er auf Dauer weniger Fixkosten hat und vor allem personelle Engpässe im Unternehmen überbrücken kann als auch einzelne Projekte mit Arbeitskraft bestücken kann. Insofern werden E-Sportler oft als Freelancer für bestimmte Turniere oder Ligen eingesetzt.

Kann der Freelancer jedoch nicht mehr frei über das wann, wie und wo seiner Tätigkeit entscheiden, liegt das Problem der Scheinselbstständigkeit vor. Von dieser wird dann gesprochen, wenn ein Auftragsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem freien Mitarbeiter ähnlich wie ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis umgesetzt wird, aber die Sozialversicherungspflicht des Arbeitgebers umgangen wird.

Sollten E-Sportler nicht sicher seine, welche rechtliche Rolle Sie aktuell einnehmen, sollten Sie sich nicht scheuen einen juristischen Rat einzuholen und die Verträge prüfen zu lassen. Gerade weil E-Sportler schon in jungen Jahren in die entsprechenden Strukturen reinwachsen können, ist es umso dringlicher, dass ein ausreichender Schutz vorhanden ist.

Ist bleibt jedoch typisch für den E-Sport, dass die meisten als Freelancer angefangen haben und viele Organisationen wirtschaftlich nicht in der Lage sind Strukturen zu schaffen, in welchen ein Arbeitsverhältnis tragbar ist. Als positives und erfolgsversprechendes Beispiel lassen sich die Spielerverträge der E-Sportler bei den jeweiligen Profi-Fußballvereine anführen.